AGB
1. Fahrzeugeigenschaften
Angaben in diesem Vertrag, in Prospekten, Angeboten oder Auftragsbestätigungen – insbesondere solche betreffend Gewichte, Masse, Verbrauchsziffern, Betriebskosten, Geschwindigkeit und ähnliche Angaben – sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Übergabe des Fahrzeuges sowie für die Zahlung des Kaufpreises und anderer Verbindlichkeiten ist der Sitz der Töffcenter Seeland GmbH, Ipsach (BE).
3. Anzahlungen
Beim Kauf eines Fahrzeugs kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Die Anzahlung gilt als verbindliche Reservierung des gewählten Fahrzeugs und wird beim Kaufpreis angerechnet.
Tritt der Käufer ohne rechtfertigenden Grund vom Kauf zurück, ist die Töffcenter Seeland GmbH berechtigt, die Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.
Wird der Vertrag vom Verkäufer nicht erfüllt (z. B. wegen Nichtlieferung), wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
4. Lieferverzögerungen
Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen ansetzen und bei unbenutztem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten.
Wird keine Nachfrist angesetzt, beginnt die Monatsfrist neu zu laufen.
Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er schriftlich per eingeschriebenem Brief erklärt wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt das Fahrzeug gemäss Art. 715 ZGB im Eigentum der Töffcenter Seeland GmbH.
Bis zur vollständigen Zahlung darf der Käufer das Fahrzeug weder veräussern, verpfänden noch verleihen.
Eine Vermietung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
Bei Pfändung, Retention oder Arretierung ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Beruft sich der Verkäufer auf den Eigentumsvorbehalt, ist er berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes jede Wohnsitzänderung vor dem Umzug schriftlich mitzuteilen.
6. Mitnahme von Zubehörteilen
Nach erfolgter Abholung des Motorrades hat der Käufer vier Wochen Zeit, die dazugehörige Ware (Zubehör, Originalteile etc.) abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Töffcenter Seeland GmbH die Ware aus logistischen Gründen entsorgen oder kostenpflichtig einlagern.
7. Standgebühren
Wird das gekaufte Fahrzeug nach erfolgter Bereitstellung oder nach Mitteilung der Abholbereitschaft durch den Verkäufer nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt, entstehen Standgebühren von CHF 7.– pro Kalendertag.
Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Platzbedarf, die Versicherung und die Betreuungskosten.
Die Standgebühren sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs zu bezahlen.
8. Verzug des Käufers
Befindet sich der Käufer nach schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, setzt der Verkäufer eine Nachfrist von sieben (7) Tagen. Nach deren unbenutztem Ablauf kann der Verkäufer:
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auf Erfüllung bestehen und Schadenersatz verlangen; oder
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vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen; oder
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auf die nachträgliche Leistung verzichten und eine Konventionalstrafe von bis zu 15 % des Verkaufspreises verlangen.
Übersteigt der entstandene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, ist der Verkäufer berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, auch wenn den Käufer kein Verschulden trifft.
Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug bereits in Verkehr gesetzt wurde, kann er zusätzlich eine Entschädigung für Miete und Abnutzung des Fahrzeuges verlangen.
Diese beträgt 10 % des Kaufpreises für die Entwertung durch Inverkehrsetzung sowie 1 % des Kaufpreises pro Monat ab Übernahme.
Der Käufer anerkennt diese Ansätze als angemessene Entschädigung. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, im Einzelfall höhere Ansprüche geltend zu machen.
9. Zubehör
Homologationen und Zulassungsunterlagen für Zubehörteile werden durch die jeweiligen Lieferanten erstellt, die auf den Beiblättern aufgeführt sind.
Die Töffcenter Seeland GmbH übernimmt keine Haftung und keine Garantie für die Richtigkeit und Gültigkeit dieser Unterlagen.
10. Garantie
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Neufahrzeuge: Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs.
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Occasionsfahrzeuge: Die Töffcenter Seeland GmbH gewährt eine eigene Occasionsgarantie von 3 Monaten ab Übergabe des Fahrzeuges. Diese umfasst die Behebung von Mängeln, die nicht auf unsachgemässen Gebrauch, normale Abnutzung oder Unfall zurückzuführen sind.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatzfahrzeuge oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Töffcenter Seeland GmbH, Ipsach, respektiert die Privatsphäre ihrer Kunden und Interessenten und bearbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, seit 2023).
Zweck der Datenbearbeitung:
Die erhobenen Daten werden verwendet zur
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Abwicklung von Kauf- und Werkstattaufträgen,
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Kundenbetreuung und Kommunikation,
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Marketing (z. B. Versand von Angeboten, Newslettern, Kundeninformationen),
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internen Statistik- und Serviceverbesserung.
Weitergabe der Daten:
Daten können zu den oben genannten Zwecken an Hersteller, Importeure oder Partnerunternehmen weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
Rechte der betroffenen Personen:
Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Bearbeitung ihrer Daten.
Anfragen sind zu richten an:
📩 Töffcenter Seeland GmbH, Hauptstrasse 49, 2563 Ipsach, Schweiz
✉️ E-Mail: info@toeffcenter-seeland.ch
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Ipsach (BE), Schweiz.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

